GRC-Software für Regulatory Intelligence & AML:
88 Anbieter mit KI-Einordnung.
Kurz gesagt: Das GRC-Anbieterregister von T-NEX führt für Regelwerksänderungen und Geldwäscheprävention 88 Anbieter, Stand 18. Oktober 2026. Konkrete KI-Funktionen dokumentieren 86 von ihnen (98 %), am häufigsten für die Auswertung regulatorischer Änderungen. Einen belegten Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben 18, zwölf davon in Deutschland.

Weder Vollständigkeit noch eine pauschale Eignung für Banken wird behauptet. Die Anbieter folgen alphabetisch. Die Reihenfolge ist keine Leistungsbewertung.
Alle 682 GRC-Anbieter der Marktübersicht · 379 europäische GRC-Anbieter
Herausgeber: T-NEX GmbH. Andreas Unruh und Christoph Gembruch sind Geschäftsführer von T-NEX. Diese redaktionelle Marktübersicht stützt sich auf Herstellerquellen und fachliche Primärquellen. Sie enthält keine Rangfolge und beruht nicht auf einem gemeinsamen Produkttest. Die Marktübersicht erfasst 682 Anbieter aus GRC und angrenzenden Fachgebieten. Übernommene Marken und frühere Produktnamen werden nicht zusätzlich gezählt. Methodik und Quellen
Was leistet Regulatory-Intelligence-Software?
Regulatory-Intelligence-Software verfolgt, was Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden veröffentlichen, und überführt relevante Änderungen in einen Pflichtenkatalog; im Englischen heißt diese Disziplin oft Regulatory Change Management (RCM). Hier stehen auch Werkzeuge gegen Geldwäsche (AML) für Transaktionsmonitoring, Sanktions- und PEP-Screening (politisch exponierte Personen) und Kundenprüfungen (Know Your Customer, KYC). Regelwerksauswertung und Geldwäscheprävention überschneiden sich im Register kaum: Fast kein Eintrag belegt KI für beides. Daneben überwachen einige Einträge Handelsaktivitäten und Mitarbeiterkommunikation auf Regelverstöße. Das Vereinigte Königreich stellt mit 13 Einträgen etwa so viele Anbieter wie Deutschland.
- Ohne konkreten KI-Beleg im geprüften Quellenumfang: 2 Einträge
- Belegte KI-Anwendungsfälle nach Thema, ein Eintrag kann mehrfach zählen: Auswertung regulatorischer Änderungen (20) · AML-Monitoring und Fallbearbeitung (17) · Ableiten von Pflichten aus Regelwerken (17) · Sanktions- und PEP-Screening (16) · Antworten auf regulatorische Fragen (13)
- Belegter Sitz in Europa: 61 von 88 Anbietern, Sitz nicht separat geprüft: 13
- Vollständige Einträge auf 2 alphabetischen Teilseiten
Prüffragen für die Vorführung, abgeleitet aus den fünf Kriterien des Vergleichs:
- Bekommt eine erkannte regulatorische Änderung im Werkzeug eine verantwortliche Person, eine Maßnahme und eine Frist?
- Prüft eine Fachperson jede von der KI abgeleitete Pflicht, bevor sie im Pflichtenbestand gilt?
- Nennt ein Bericht für die Geschäftsleitung den Rechtsstand und die Bewertung, auf denen er beruht?
Woraus ergibt sich die Pflicht zum Regulatorik-Monitoring?
Aus AT 4.4.2 Tz. 2 MaRisk: Die Compliance-Funktion identifiziert in regelmäßigen Abständen und unter Risikogesichtspunkten die wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung das Vermögen des Instituts gefährden kann. Nach Tz. 1 wirkt sie auf wirksame Verfahren und Kontrollen zu ihrer Einhaltung hin. Ein Monitoring-Werkzeug liefert Quellen und Entwürfe; die Einstufung als wesentlich trifft die Compliance-Funktion.
Wozu verpflichtet § 25h KWG beim Transaktionsmonitoring?
Kreditinstitute müssen nach § 25h Abs. 2 KWG Datenverarbeitungssysteme betreiben und aktualisieren, mit denen sie Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr erkennen, die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplex oder groß sind, ungewöhnlich ablaufen oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen. Solche Transaktionen sind nach Abs. 3 zu untersuchen und zu dokumentieren. Die BaFin kann Kriterien bestimmen, bei deren Vorliegen Kreditinstitute vom Einsatz solcher Systeme absehen können (Abs. 2 Satz 3). Ab dem 10. Juli 2027 regelt Art. 26 der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) die kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen unmittelbar.
Darf KI in der Geldwäscheprävention allein entscheiden?
Ab dem 10. Juli 2027 nicht ohne menschliches Eingreifen, soweit es um Kundenbeziehungen geht. Art. 76 Abs. 5 AMLR erlaubt dann Entscheidungen aus automatisierten Verfahren und KI-Systemen nur unter Bedingungen: Die Systeme verarbeiten nur Daten aus der Sorgfaltsprüfung nach Kapitel III, und Entscheidungen über Aufnahme, Ablehnung oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung, über gelegentliche Transaktionen und über den Umfang der Sorgfaltspflichten unterliegen einem sinnvollen menschlichen Eingreifen. Der Kunde kann eine Erklärung erhalten und die Entscheidung anfechten, außer bei einer Verdachtsmeldung nach Art. 69 AMLR. Unabhängig davon gilt schon heute Art. 22 Abs. 1 DSGVO für Entscheidungen gegenüber natürlichen Personen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.
Welche Anbieter von GRC-Software für Regulatory Intelligence & AML haben ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Von den 88 Anbietern haben 18 einen belegten Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: in Deutschland ACTICO, ASC Technologies, Certivity, Conformis, Harpocrates Solutions, Hawk, Leegle, LegalTegrity, Polzia, PROXORA, Regnology und Sinpex; in der Schweiz cmpliance, IMTF, Legartis, Obsidian Regulatory Intelligence, Polixis und Vyntra. Bei 13 weiteren Anbietern ist der Sitz nicht separat geprüft; sie fehlen in dieser Aufzählung. Gemeint ist der Sitz der im Eintrag bezeichneten Anbietereinheit, belegt durch die Standortquelle des Eintrags (Impressum, Rechtstexte, offizielle Kontakt- und Unternehmensseiten, vereinzelt amtliche Register); über Eigentümer, Hosting und Datenhaltung sagt er nichts.
Regulatorischer Rahmen.
- MaRisk AT 4.4.2, Rundschreiben 06/2026 (BA): regelmäßige Identifikation der wesentlichen rechtlichen Regelungen durch die Compliance-Funktion und Hinwirken auf wirksame Verfahren und Kontrollen zu ihrer Einhaltung (Fundstelle: BaFin)
- § 25h Abs. 2 KWG: Datenverarbeitungssysteme zur Erkennung ungewöhnlicher Geschäftsbeziehungen und Transaktionen (Fundstelle: gesetze-im-internet.de)
- Art. 20, 26 und 76 AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624): Sanktions- und PEP-Prüfung, laufende Überwachung und menschliches Eingreifen bei automatisierten Entscheidungen, anwendbar ab 10. Juli 2027 (Fundstelle: EUR-Lex)
Zum Weiterlesen auf t-nex.de: Regulatorik-Fahrplan 2026 bis 2028, EU-Geldwäschepaket, Sanktionsscreening sowie T-NEX für Compliance und Geldwäscheprävention.
Alle 88 Einträge nach Teilseite.
Je Eintrag: Name mit Link zum vollständigen Eintrag, in Klammern das Länderkürzel des Anbietersitzes nach ISO 3166, sofern belegt, und der KI-Status: KI belegt = Konkrete KI-Funktionen dokumentiert; KI angekündigt = Angekündigt oder in Entwicklung; KI nicht belegt = Im Quellencheck nicht konkret belegt; KI offen = Quellenprüfung noch offen.
Fehlt ein Anbieter oder ist ein Eintrag veraltet? Hinweise mit Quelle nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Übernommene Änderungen werden im Eintrag mit dem Datum ihrer Prüfung vermerkt.
Teil 1: Ziffern bis L
47 Einträge
- 221b (HK, KI belegt)
- ACA Group (KI belegt)
- ACTICO (DE, KI belegt)
- Adherent, vormals Compliance & Risks (IE, KI belegt)
- AdvanThink (FR, KI belegt)
- AegisX (IT, KI belegt)
- AfterData (FR, KI belegt)
- Aivodot (LU, KI belegt)
- AMLYZE (LT, KI belegt)
- Aptus.AI (IT, KI belegt)
- ASC Technologies (DE, KI belegt)
- AscentAI Regulatory Lifecycle Management (KI belegt)
- Aunetic (SE, KI belegt)
- B4Finance (FR, KI belegt)
- Bloomberg Regology (KI belegt)
- Certivity (DE, KI belegt)
- cmpliance (CH, KI belegt)
- complead (US, KI belegt)
- Complear (PT, KI belegt)
- COMPLY (KI belegt)
- ComplyAdvantage (GB, KI belegt)
- Complyfirst (IE, KI belegt)
- Conformis (DE, KI belegt)
- Corlytics (IE, KI belegt)
- CUBE RegPlatform (GB, KI belegt)
- Dakota Software (KI belegt)
- Dataleon (FR, KI belegt)
- ECIX Tech (ES, KI belegt)
- Enhesa (KI belegt)
- ERM (KI belegt)
- Fenergo (IE, KI belegt)
- FinregE (GB, KI belegt)
- Flagright (US, KI belegt)
- Freyr (US, KI belegt)
- Harmoney (BE, KI belegt)
- Harpocrates Solutions (DE, KI belegt)
- Hawk (DE, KI belegt)
- IMTF (CH, KI belegt)
- Klavius (LU, KI belegt)
- Kreios (LU, KI belegt)
- LandingRed (IT, KI belegt)
- Leegle (DE, KI belegt)
- LegalTegrity (DE, KI belegt)
- Legartis (CH, KI belegt)
- Licentium (GB, KI belegt)
- Lucinity (IS, KI belegt)
- LYODS (HK, KI belegt)
Teil 2: M bis Z
41 Einträge
- Majors (FR, KI belegt)
- Marble (FR, KI belegt)
- Metis (IT, KI belegt)
- MyComplianceOffice (KI belegt)
- Napier AI (GB, KI belegt)
- Neterium (BE, KI belegt)
- Neurasix (IN, KI belegt)
- Nimonik (KI belegt)
- Obsidian Regulatory Intelligence (CH, KI belegt)
- Okai (BR, KI belegt)
- Polixis (CH, KI belegt)
- Polzia (DE, KI belegt)
- PROXORA (DE, KI belegt)
- Quantexa (GB, KI belegt)
- Red-on-line (KI nicht belegt)
- Redica Systems (KI belegt)
- RegASK (SG, KI belegt)
- RegEd Regulatory Change Management (KI belegt)
- RegGenome (GB, KI belegt)
- Reggy (NO, KI nicht belegt)
- Regnology (DE, KI belegt)
- regSpace (GB, KI belegt)
- Ripjar (GB, KI belegt)
- RiskSafe AI (AU, KI belegt)
- Sherlocq (US, KI belegt)
- Shift Technology (FR, KI belegt)
- Simmons & Simmons (GB, KI belegt)
- Sinpex (DE, KI belegt)
- Sireto (NL, KI belegt)
- smartKYC (GB, KI belegt)
- StarCompliance (KI belegt)
- SteelEye (GB, KI belegt)
- Sygno (NL, KI belegt)
- TAINA Technology (GB, KI belegt)
- Tieto (FI, KI belegt)
- Tookitaki (SG, KI belegt)
- TrimAlert (PL, KI belegt)
- Vyntra (CH, KI belegt)
- WIDTH (SG, KI belegt)
- Zango (US, KI belegt)
- Zyphe (US, KI belegt)
T-NEX als Herausgeber.
Registereintrag: T-NEX Banking Platform (DE, KI belegt)
Regelwerke kommen per Upload oder aus einer eingerichteten Bezugsquelle in T-NEX Compliance, jede Fassung als eigene Version. Die Quellansicht stellt erkannte Klauseln neben das Original. Aus bestätigten Klauseln schlägt die KI Anforderungen mit erwarteter Kontrollmaßnahme vor, und Fachverantwortliche prüfen den Quellenbezug, bevor der Anforderungsbestand freigegeben wird. Frühere Fassungen bleiben samt Anforderungen erhalten, geänderte Regelwerke können als eigener Arbeitsvorrat erscheinen. Transaktionen prüft T-NEX Fraud Detection gegen neun Regelarten, darunter Geldwäscheindikatoren. Die KI-Triage nennt dazu das verwendete Modell und die Prompt-Version.
Registereintrag der T-NEX Banking Platform (Datenstand 18.10.2026) · T-NEX Compliance · T-NEX Fraud Detection