GRC-Anbieterregister · Kategorie 1 von 11

GRC-Plattformen & Suiten:
192 Anbieter mit KI-Einordnung.

Kurz gesagt: Das GRC-Anbieterregister von T-NEX führt für funktionsübergreifende GRC-Plattformen und Suiten 192 Anbieter, Stand 18. Oktober 2026. Konkrete KI-Funktionen dokumentieren 154 von ihnen (80 %), am häufigsten für die Analyse oder Erfassung von Risiken sowie Abfragen in natürlicher Sprache. Einen belegten Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben 24, 16 davon in Deutschland.

Illustration: Weltkugel mit vernetzten GRC-Anbietern, deren KI-Nachweise in ein geprüftes Anbieterregister fließen

Weder Vollständigkeit noch eine pauschale Eignung für Banken wird behauptet. T-NEX steht als Herausgeber zuerst; weitere Anbieter folgen alphabetisch je Gruppe. Die Reihenfolge ist keine Leistungsbewertung.

Herausgeber: T-NEX GmbH. Andreas Unruh und Christoph Gembruch sind Geschäftsführer von T-NEX. Diese redaktionelle Marktübersicht stützt sich auf Herstellerquellen und fachliche Primärquellen. Sie enthält keine Rangfolge und beruht nicht auf einem gemeinsamen Produkttest. Die Marktübersicht erfasst 682 Anbieter aus GRC und angrenzenden Fachgebieten. Übernommene Marken und frühere Produktnamen werden nicht zusätzlich gezählt. Methodik und Quellen

Einordnung

Was zählt als GRC-Plattform oder GRC-Suite?

Als Plattform führt das Register Software, die mehrere Disziplinen aus Governance, Risk und Compliance (GRC) in einem Produkt oder einer Produktfamilie abdeckt, etwa Risikomanagement, internes Kontrollsystem (IKS), Compliance-Management und Revision. Im Markt heißen solche Angebote auch Enterprise GRC (EGRC) oder Integrated Risk Management (IRM). Keine Kategorie des Registers ist größer. Neben Deutschland sind die USA mit 16 und das Vereinigte Königreich mit 15 Einträgen die häufigsten belegten Sitzländer.

  • Ohne konkreten KI-Beleg im geprüften Quellenumfang: 36 Einträge
  • Nur angekündigte oder in Entwicklung befindliche Funktionen: 1 Eintrag
  • Quellenprüfung offen: 1 Eintrag
  • Belegte KI-Anwendungsfälle nach Thema, ein Eintrag kann mehrfach zählen: Analyse oder Erfassung von Risiken (44) · Abfragen in natürlicher Sprache (38) · Kontrollzuordnungen (37) · Prüfungsarbeit (33) · Lückenanalysen (32)
  • Belegter Sitz in Europa: 91 von 192 Anbietern, Sitz nicht separat geprüft: 61
  • Vollständige Einträge auf 5 alphabetischen Teilseiten

Prüffragen für die Vorführung, abgeleitet aus den fünf Kriterien des Vergleichs:

  • Bleibt ein Vorgang erkennbar, wenn aus einer bestätigten Lücke eine Maßnahme und daraus ein Projekt wird, und welche Daten gehen dabei mit?
  • Welche Module teilen tatsächlich ein Datenmodell, und welche sind nur über Schnittstellen verbunden?
  • Welche Module braucht der erste Einführungsschritt, und was kostet derselbe Umfang einschließlich der Pflege im eigenen Haus?

Ist eine GRC-Plattform aus der Cloud eine Auslagerung nach MaRisk?

In der Regel fällt sie nicht unter das Auslagerungsmodul MaRisk AT 9, sondern unter das IKT-Drittparteienrisikomanagement nach DORA. Die Erläuterung zu MaRisk AT 9 Tz. 1 (Rundschreiben 06/2026) nimmt IKT-Dienstleistungen, die Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, ausdrücklich vom Anwendungsbereich des AT 9 aus. Der Vertrag gehört dann ins Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA. Ob die Plattform eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt, beurteilt das Institut vor Vertragsschluss (Art. 28 Abs. 4 Buchst. a DORA).

Verrät der Sitz eines Plattformanbieters, wo die Daten liegen?

Nein. Das Register belegt den Sitz der Anbietereinheit, nicht Hosting oder Eigentümer; auch für die 16 Plattformen mit belegtem Sitz in Deutschland sagt es nichts über den Speicherort. Wo Daten verarbeitet und gespeichert werden, legt der Vertrag fest: Art. 30 Abs. 2 Buchst. b DORA verlangt die Regionen oder Länder der Leistungserbringung und Datenverarbeitung einschließlich des Speicherorts sowie eine Vorabinformation, wenn der Anbieter diese Standorte ändern will.

Bedeutet ein fehlender KI-Nachweis, dass eine Plattform keine KI hat?

Nicht unbedingt. Der Befund beschreibt die geprüften öffentlichen Herstellerquellen, nicht das Produkt selbst; bei den Plattformen trifft er auf 36 Einträge zu. Wer ein solches Angebot prüft, lässt sich eine behauptete KI-Funktion an einem eigenen Fall vorführen und klärt, ob sie zum lizenzierten Umfang gehört und wo die KI betrieben wird.

Welche Anbieter von GRC-Plattformen & Suiten haben ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

Von den 192 Anbietern haben 24 einen belegten Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: in Deutschland T-NEX Banking Platform (Produkt des Herausgebers), Athereon, Cybervize, deveca, DISS-CO, Durava, F24 TopEase, focus-GRC, GBTEC GRC Management, ibi systems iris, Kopexa, NEXIS, SAP GRC, Schleupen R2C, VamiSec (Vami Group) und Volaris (intellior / IMS PREMIUM); in Österreich ADOGRC, AKARION, CRISAM GRC, KRAL und TogetherSecure; in der Schweiz Acuna, Avalon Technology Solutions und SwissGRC Platform / GRC Toolbox. Bei 61 weiteren Anbietern ist der Sitz nicht separat geprüft; sie fehlen in dieser Aufzählung. Gemeint ist der Sitz der im Eintrag bezeichneten Anbietereinheit, belegt durch die Standortquelle des Eintrags (Impressum, Rechtstexte, offizielle Kontakt- und Unternehmensseiten, vereinzelt amtliche Register); über Eigentümer, Hosting und Datenhaltung sagt er nichts.

Regulatorischer Rahmen.

  • Art. 28 bis 30 DORA (Verordnung (EU) 2022/2554): Vorprüfung, Informationsregister und Mindestinhalte für Verträge über IKT-Dienstleistungen (Fundstelle: EUR-Lex)
  • MaRisk AT 9 Tz. 1, Rundschreiben 06/2026 (BA): laut Erläuterung fallen IKT-Dienstleistungen, die Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, nicht unter das Auslagerungsmodul (Fundstelle: BaFin)
  • § 25a Abs. 1 KWG: ordnungsgemäße Geschäftsorganisation mit Risikomanagement, internem Kontrollsystem und Interner Revision (Fundstelle: gesetze-im-internet.de)

Alle 192 Einträge nach Teilseite.

Je Eintrag: Name mit Link zum vollständigen Eintrag, in Klammern das Länderkürzel des Anbietersitzes nach ISO 3166, sofern belegt, und der KI-Status: KI belegt = Konkrete KI-Funktionen dokumentiert; KI angekündigt = Angekündigt oder in Entwicklung; KI nicht belegt = Im Quellencheck nicht konkret belegt; KI offen = Quellenprüfung noch offen.

Fehlt ein Anbieter oder ist ein Eintrag veraltet? Hinweise mit Quelle nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Übernommene Änderungen werden im Eintrag mit dem Datum ihrer Prüfung vermerkt.

Teil 1: Ziffern bis B

33 Einträge

Teil 2: C bis E

37 Einträge

Teil 3: F bis M

37 Einträge

Teil 4: N bis R

43 Einträge

Teil 5: S bis Z

42 Einträge

In eigener Sache

T-NEX als Herausgeber.

Registereintrag: T-NEX Banking Platform (DE, KI belegt)

Die T-NEX Banking Platform führt Controlling, Reporting, Compliance, Risikomanagement, Projektportfolio-Management und Fraud Detection auf einem gemeinsamen Datenmodell. Auf demselben Datenmodell arbeiten Anwendungs-, Prozess-, Vertrags- und Infrastruktur-Management sowie ein Strategie-Modul, jeweils mit KI-Funktionen. Dort werden auch BCM und Informationssicherheit bearbeitet. Ein Risiko bleibt mit seinem Ursprung verknüpft, etwa einer Budgetabweichung oder einem bestätigten Fraud-Fall. Auslöser, Übergaben und Freigaben richtet T-NEX nach den Prozessen des Instituts ein. Chatbot, Dokumenten-KI und Workflows greifen auf zentral festgelegte Modellzugänge und zulässige Daten zu, fachliche Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Rollen. Der Einstieg ist mit einzelnen Modulen möglich.