GRC-Anbieterregister · Kategorie 8 von 11

GRC-Software für Drittparteienrisiken:
55 Anbieter mit KI-Einordnung.

Kurz gesagt: Das GRC-Anbieterregister von T-NEX führt für Auslagerungs- und Drittparteienmanagement (TPRM) 55 Anbieter, Stand 18. Oktober 2026. Konkrete KI-Funktionen dokumentieren 52 von ihnen (95 %), am häufigsten für die Auswertung von Nachweisen und Angaben der Lieferanten sowie die Bewertung von Lieferanten und Drittparteien. Einen belegten Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben sieben, vier davon in Deutschland.

Illustration: Weltkugel mit vernetzten GRC-Anbietern, deren KI-Nachweise in ein geprüftes Anbieterregister fließen

Weder Vollständigkeit noch eine pauschale Eignung für Banken wird behauptet. Die Anbieter folgen alphabetisch. Die Reihenfolge ist keine Leistungsbewertung.

Herausgeber: T-NEX GmbH. Andreas Unruh und Christoph Gembruch sind Geschäftsführer von T-NEX. Diese redaktionelle Marktübersicht stützt sich auf Herstellerquellen und fachliche Primärquellen. Sie enthält keine Rangfolge und beruht nicht auf einem gemeinsamen Produkttest. Die Marktübersicht erfasst 682 Anbieter aus GRC und angrenzenden Fachgebieten. Übernommene Marken und frühere Produktnamen werden nicht zusätzlich gezählt. Methodik und Quellen

Einordnung

Was ist TPRM-Software für Drittparteien- und Lieferkettenrisiken?

TPRM-Software (Third-Party oder Vendor Risk Management) begleitet Dienstleister, Lieferanten und Geschäftspartner von der Due Diligence über Fragebögen, Nachweise und laufende Überwachung bis zum Ende der Geschäftsbeziehung. Bei Banken gehören Auslagerungsmanagement nach AT 9 MaRisk und IKT-Drittparteienrisikomanagement nach Art. 28 bis 30 DORA samt Informationsregister dazu. In den USA liegen 13 der belegten Sitze, mehr als in jedem anderen Land. Auf Deutschland, Österreich und die Schweiz entfallen sieben der 55 Anbieter.

  • Ohne konkreten KI-Beleg im geprüften Quellenumfang: 2 Einträge
  • Nur angekündigte oder in Entwicklung befindliche Funktionen: 1 Eintrag
  • Belegte KI-Anwendungsfälle nach Thema, ein Eintrag kann mehrfach zählen: Auswertung von Nachweisen und Angaben der Lieferanten (26) · Bewertung von Lieferanten und Drittparteien (17) · Entwurf und Beantwortung von Fragebögen (13) · Laufende Überwachung von Risikosignalen (13)
  • Belegter Sitz in Europa: 22 von 55 Anbietern, Sitz nicht separat geprüft: 15
  • Vollständige Einträge auf 2 alphabetischen Teilseiten

Prüffragen für die Vorführung, abgeleitet aus den fünf Kriterien des Vergleichs:

  • Wie wird aus einem Befund in einer Lieferantenbewertung eine Maßnahme mit Verantwortlichem und Frist?
  • Lassen sich Vertragsdaten, Bewertungen und Nachweise eines Dienstleisters über alle beteiligten Module zurückverfolgen?
  • Gehen KI-vorbefüllte Fragebogenantworten erst nach einer Bestätigung in die Lieferantenbewertung ein, und bleibt der Nachweis dahinter sichtbar?

Was unterscheidet das Auslagerungsregister vom DORA-Informationsregister?

Vor allem der Gegenstand. Das Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA bezieht sich auf alle vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen von IKT-Drittdienstleistern und unterscheidet Verträge, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, von den übrigen. Die Vorlagen legt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 fest. Das Auslagerungsregister nach § 25b Abs. 1 Satz 4 KWG erfasst sämtliche wesentlichen und nicht wesentlichen Auslagerungen. IKT-Dienstleistungen, die Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, nimmt die Erläuterung zu AT 9 Tz. 1 MaRisk aus dem Auslagerungsmodul heraus.

Welche Vertragsinhalte schreibt DORA bei kritischen oder wichtigen Funktionen vor?

Zusätzlich zu den Mindestinhalten jedes IKT-Vertrags nach Art. 30 Abs. 2 DORA nennt Abs. 3 sechs weitere: vollständige Beschreibungen der Dienstleistungsgüte mit präzisen quantitativen und qualitativen Leistungszielen, Kündigungsfristen und Berichtspflichten des Dienstleisters, Anforderungen an seine Notfallpläne und IKT-Sicherheit, die Mitwirkung an bedrohungsorientierten Penetrationstests (TLPT), das Recht auf fortlaufende Überwachung mit uneingeschränkten Zugangs-, Inspektions- und Auditrechten sowie Ausstiegsstrategien mit verbindlichem Übergangszeitraum. Sechs Anbieter dieser Kategorie dokumentieren KI-Funktionen für Vertragsklauseln und Vertragspflichten.

Welche Anbieter von GRC-Software für Drittparteienrisiken haben ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

Von den 55 Anbietern haben sieben einen belegten Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: in Deutschland ISS Sopra Steria, Leno (aixom), LocateRisk und Orbiq; in Österreich Fabasoft, KSV1870 CyberRisk Rating und Prewave. Bei 15 weiteren Anbietern ist der Sitz nicht separat geprüft; sie fehlen in dieser Aufzählung. Gemeint ist der Sitz der im Eintrag bezeichneten Anbietereinheit, belegt durch die Standortquelle des Eintrags (Impressum, Rechtstexte, offizielle Kontakt- und Unternehmensseiten, vereinzelt amtliche Register); über Eigentümer, Hosting und Datenhaltung sagt er nichts.

Regulatorischer Rahmen.

  • Art. 28 bis 30 DORA (Verordnung (EU) 2022/2554): Informationsregister, Ausstiegsstrategien, IKT-Konzentrationsrisiko und Mindestinhalte von IKT-Verträgen (Fundstelle: EUR-Lex)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956: Standardvorlagen für das Informationsregister (Fundstelle: EUR-Lex)
  • § 25b KWG: Auslagerungsregister mit allen wesentlichen und nicht wesentlichen Auslagerungen (Fundstelle: gesetze-im-internet.de)
  • MaRisk AT 9, Rundschreiben 06/2026 (BA): Auslagerungen außerhalb des DORA-Drittparteienregimes und zentrales Auslagerungsmanagement (Fundstelle: BaFin)

Alle 55 Einträge nach Teilseite.

Je Eintrag: Name mit Link zum vollständigen Eintrag, in Klammern das Länderkürzel des Anbietersitzes nach ISO 3166, sofern belegt, und der KI-Status: KI belegt = Konkrete KI-Funktionen dokumentiert; KI angekündigt = Angekündigt oder in Entwicklung; KI nicht belegt = Im Quellencheck nicht konkret belegt; KI offen = Quellenprüfung noch offen.

Fehlt ein Anbieter oder ist ein Eintrag veraltet? Hinweise mit Quelle nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Übernommene Änderungen werden im Eintrag mit dem Datum ihrer Prüfung vermerkt.

Teil 1: A bis M

33 Einträge

Teil 2: N bis Z

22 Einträge

In eigener Sache

T-NEX als Herausgeber.

Registereintrag: T-NEX Banking Platform (DE, KI belegt)

Dienstleisterverträge stehen im Vertragsmanagement der Banking Platform mit Laufzeiten, Kündigungsfristen, Service-Levels und Unterauftragnehmern, und aus ihnen führt das Vertragsmanagement das DORA-Informationsregister. Die KI liest diese Angaben mit Fundstelle aus dem Vertragsdokument und prüft, ob die nach Art. 30 DORA geforderten Inhalte enthalten sind. Eine fehlende Klausel wird zur Lücke mit verantwortlicher Person. Die kaufmännische Seite deckt T-NEX Controlling ab: Verträge sind dort mit vereinbarten Jahreswerten, Bestellnummern und importierten Ist-Kosten verbunden, und Abweichungen lassen sich bis zur Quelle verfolgen.