ICAAP und ILAAP
ICAAP und ILAAP für deutsche Banken: normative und ökonomische Perspektive, Rechenbeispiel, SREP und die EZB-Klarstellungen vom Juli 2026.
Die Pillar 2 Requirement ist eine verbindliche, institutsspezifische zusätzliche Eigenmittelanforderung. Die Pillar 2 Guidance ist eine aufsichtliche Eigenmittelempfehlung für die Widerstandsfähigkeit unter Stress. Beide beeinflussen die Kapitalplanung, unterscheiden sich aber bei Rechtswirkung, Zusammensetzung und Folgen einer Unterschreitung.
Für Risikocontrolling, Gesamtbanksteuerung, Meldewesen und Geschäftsleitungen von Kreditinstituten.
Mit der P2R adressiert die Aufsicht Risiken, die durch die Säule-1-Anforderungen nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind. Dazu können etwa Risiken aus dem Geschäftsmodell, Schwächen in Kontrollen oder Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs gehören. Die P2R wird institutsspezifisch festgelegt. Ein allgemeiner Tabellenwert aus dem Internet ersetzt deshalb den geltenden SREP-Bescheid nicht.
Rechtliche Bezugspunkte sind Art. 104a CRD und in Deutschland § 6c KWG. Für die P2G sind Art. 104b CRD und § 6d KWG relevant. Dieser Beitrag behandelt den risikobasierten Kapitalstapel. Anforderungen und Empfehlungen zur Verschuldungsquote, P2R-LR und P2G-LR, haben eine andere Bezugsgröße und müssen daneben geprüft werden.
Die P2R gehört zu den verbindlichen Anforderungen. Ihre Verletzung kann aufsichtliche Maßnahmen auslösen. Die P2G liegt oberhalb der verbindlichen Anforderungen und beschreibt eine zusätzliche Kapitalerwartung. Dass sie keine harte Mindestanforderung ist, macht sie für Planung und Aufsichtsdialog nicht bedeutungslos.
Die geforderte Kapitalqualität ist ebenfalls verschieden. Für die risikobasierte P2R müssen grundsätzlich mindestens 75 % Kernkapital eingesetzt werden. Davon müssen wiederum mindestens 75 % hartes Kernkapital sein. Das entspricht mindestens 56,25 % CET1 bezogen auf die gesamte P2R. Die Aufsicht kann im Einzelfall höhere Anteile verlangen.
| Merkmal | P2R | P2G |
|---|---|---|
| Charakter | Verbindliche zusätzliche Eigenmittelanforderung | Aufsichtliche Eigenmittelempfehlung |
| Hauptzweck | Institutsrisiken ergänzend zu Säule 1 abdecken | Widerstandsfähigkeit in adversen Entwicklungen stärken |
| Kapitalqualität | Mindestens 75 % Tier 1, davon mindestens 75 % CET1; höhere Vorgabe möglich | Grundsätzlich vollständig CET1 |
| Position | Zusammen mit Säule 1 unterhalb der kombinierten Puffer | Oberhalb der verbindlichen Anforderungen einschließlich Puffer |
| Unterschreitung | Verletzung einer verbindlichen Anforderung | Kein automatischer MDA-Auslöser allein durch die P2G-Unterschreitung |
Die folgende eigene Beispielrechnung nimmt RWA von 1.000 Mio. Euro, eine P2R von 2 %, eine kombinierte Kapitalpufferanforderung von 3 % und eine P2G von 1 % an. Die 3 % sind ein zusammengefasster Beispielwert. Sie sind kein pauschaler deutscher Kapitalpuffer. Weitere besondere Anforderungen werden im Beispiel nicht angesetzt.
Aus 8 % Säule 1 und 2 % P2R entstehen 10 % Total SREP Capital Requirement, also 100 Mio. Euro. Mit dem angenommenen Puffer beträgt die Overall Capital Requirement 13 % beziehungsweise 130 Mio. Euro. Die P2G ergänzt weitere 10 Mio. Euro CET1. Für die CET1-Betrachtung ergibt sich jedoch eine andere Schwelle als für das Gesamtkapital.
| Baustein | Gesamtkapital | Davon mindestens CET1 |
|---|---|---|
| Säule 1 | 8,00 % = 80 Mio. Euro | 4,50 % = 45 Mio. Euro |
| P2R | 2,00 % = 20 Mio. Euro | 1,125 % = 11,25 Mio. Euro |
| Kombinierte Puffer | 3,00 % = 30 Mio. Euro | 3,00 % = 30 Mio. Euro |
| Verbindlicher Stapel einschließlich Puffer | 13,00 % = 130 Mio. Euro | 8,625 % = 86,25 Mio. Euro |
| P2G zusätzlich | 1,00 % = 10 Mio. Euro | 1,00 % = 10 Mio. Euro |
| Stapel einschließlich P2G | 14,00 % = 140 Mio. Euro | 9,625 % = 96,25 Mio. Euro |
Die CET1-Schwelle im Beispiel setzt voraus, dass ausreichend zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital vorhanden sind. Fehlen diese Kapitalarten, muss mehr CET1 auch die übrigen Mindestanforderungen erfüllen. Das verbleibende CET1 für den kombinierten Kapitalpuffer verringert sich entsprechend. Für die tatsächliche Ausschüttungsfähigkeit müssen daher CET1-, Tier-1- und Gesamtkapitalanforderung zusammen geprüft werden.
MDA steht für Maximum Distributable Amount. Unterschreitet das Institut die kombinierte Kapitalpufferanforderung, greifen die gesetzlich vorgesehenen Ausschüttungsbeschränkungen. Die P2G-Unterschreitung allein löst diese Beschränkungen nicht aus, solange die übrigen einschlägigen Anforderungen erfüllt sind. Ein interner Managementpuffer ist wiederum eine eigene Steuerungsentscheidung. Er ist weder die P2G noch automatisch der gesamte aktuell freie Kapitalbetrag.
Die EZB wendet im SREP-Zyklus 2026 eine überarbeitete P2R-Methodik an. Daraus abgeleitete Anforderungen gelten ab 1. Januar 2027. Die Methodik verbindet SREP-Bewertungen unmittelbarer mit einzelnen Risikozuschlägen. Zuverlässige ICAAP-Ergebnisse bleiben eine ergänzende Informationsquelle. Überschneidungen mit Säule 1, auch infolge der CRR III, werden im Einzelfall geprüft. Daraus folgt keine automatische Senkung eines bestehenden Zuschlags.
Für deutsche LSIs haben BaFin und Bundesbank die nationale P2G-Methodik des Stresstests 2026 verändert. Eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung sollen künftig nur Institute erhalten, deren Kapitalquoten im adversen Szenario unter TSCR zuzüglich 500 Basispunkten fallen. Diese Grenze ist ein Kriterium des nationalen Stresstests, keine neue allgemeine Mindestkapitalquote. Die angekündigte Ergebnispräsentation am 24. September 2026 liegt nach dem Stand dieses Beitrags.
Für jeden Planungszeitpunkt braucht das Institut die erwarteten Eigenmittel nach Kapitalqualität, den gültigen RWA-Nenner und den zutreffenden Anforderungsstand. Ein steigender Nenner kann den Abstand zur Schwelle verringern, obwohl der Eurobetrag des Kapitals unverändert bleibt. Der Output Floor gehört deshalb in die mehrjährige Betrachtung, wenn er für das Institut relevant ist.
Bei einem drohenden Engpass helfen getrennte Ursachenanalysen: Entsteht der Druck durch Ergebnisverluste, RWA-Wachstum, eine veränderte P2R, auslaufende Kapitalinstrumente oder mehrere Faktoren? Gegenmaßnahmen benötigen realistische Vorlaufzeiten. Eine beschlossene Maßnahme ist in der Planung erst mit ihren tatsächlichen Voraussetzungen und Wirkungszeitpunkten belastbar.
Ein Kapitalbericht sollte die aktuelle Anforderung aus dem Bescheid, den angewandten Konsolidierungskreis und das Gültigkeitsdatum sichtbar machen. Dazu gehören die Herleitung der Puffer, die Aufteilung auf Kapitalarten und die Überleitung zur letzten Meldung. Plan- und Stresswerte brauchen eigene Kennzeichnungen, damit angenommene Werte nicht als bereits geltende Anforderungen erscheinen.
Für Maßnahmen zur Behebung aufsichtlicher Feststellungen sind Verantwortliche, Termine und Wirksamkeitsnachweise sinnvoll. T-NEX unterstützt bei der Strukturierung dieser Abläufe und der Zusammenführung von Daten für wiederkehrende Berichte. Der konkrete Auftrag kann mit einem Kapitalbericht oder einer Maßnahmenübersicht beginnen. Die aufsichtliche Bewertung und die institutsspezifische Kalibrierung werden dadurch nicht vorweggenommen.
Bei der gesetzlichen Mindestzusammensetzung sind 2 % × 75 % × 75 % = 1,125 Prozentpunkte mit CET1 zu erfüllen. Die übrigen Kapitalanforderungen und Puffer kommen hinzu. Eine abweichende höhere Vorgabe im Bescheid ist zu berücksichtigen.
Sie ist eine aufsichtliche Eigenmittelempfehlung. Sie liegt oberhalb der verbindlichen Anforderungen einschließlich der kombinierten Kapitalpufferanforderung und ist von deren einzelnen gesetzlichen Puffern zu unterscheiden.
Nein. Der Score ist ein Ausgangspunkt der aufsichtlichen Beurteilung. Institutsspezifische Risikotreiber, weitere Informationen und aufsichtliches Ermessen beeinflussen die Festsetzung.
Nein. Die TSCR-plus-500-Basispunkte-Regel stammt aus dem nationalen LSI-Stresstest. Für bedeutende Institute ist die jeweils einschlägige EZB-Methodik maßgeblich.
ICAAP und ILAAP für deutsche Banken: normative und ökonomische Perspektive, Rechenbeispiel, SREP und die EZB-Klarstellungen vom Juli 2026.
CRR III seit 2025: Output Floor von 55 % im Jahr 2026 bis 72,5 % ab 2030. Mit Rechenbeispiel und Einordnung der FRTB-Übergangsmaßnahmen 2027–2029.
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