P2R und P2G
P2R und P2G unterscheiden: Verbindlichkeit, CET1-Anteil, MDA und SREP-Zuschlag. Mit Rechenbeispiel sowie Änderungen für EZB-Banken und deutsche LSIs 2026.
Der ICAAP beurteilt, ob ein Institut seine wesentlichen Risiken mit angemessenem Kapital tragen kann. Der ILAAP betrachtet die ausreichende Liquidität und eine tragfähige Refinanzierung. Die Aufsicht bewertet beide institutsinternen Prozesse im SREP. Für die Geschäftsleitung müssen daraus nachvollziehbare Entscheidungen über Wachstum, Limits, Finanzierung und Gegenmaßnahmen entstehen.
Für Risikocontrolling, Treasury, Finanzplanung und Geschäftsleitungen deutscher Kreditinstitute.
Bei deutschen, national beaufsichtigten Instituten konkretisieren § 25a KWG, die MaRisk und der gemeinsame Risikotragfähigkeitsleitfaden von BaFin und Bundesbank die Anforderungen. Der Leitfaden vom 24. Mai 2018 bleibt der zentrale nationale Bezug für die normative und die ökonomische Perspektive. Für Liquiditätsrisiken ist insbesondere MaRisk BTR 3 relevant. Die konkrete Anwendung hängt auch vom rechtlichen Instituts- und Gruppenumfang ab.
Für bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht sind die entsprechenden europäischen Vorgaben und EZB-Erwartungen maßgeblich. Der ICAAP-Leitfaden wurde im Juli 2026 überarbeitet; der ILAAP-Leitfaden stammt weiterhin aus November 2018. Nach MaRisk AT 2.1 der Fassung vom 30. Juni 2026 gehören bedeutende Institute nicht mehr zum dortigen Anwenderkreis. Eine nationale Checkliste lässt sich deshalb nicht unverändert auf jede europäische Bank übertragen.
Kapital und Liquidität beantworten unterschiedliche Fragen. Ein Institut kann bilanziell über ausreichend Eigenmittel verfügen und dennoch fällige Zahlungen nicht rechtzeitig leisten. Umgekehrt kann kurzfristig verfügbare Liquidität eine unzureichende Kapitalausstattung nicht dauerhaft heilen. Beide Prozesse benötigen konsistente Geschäftsannahmen, müssen ihre jeweiligen Risiken aber eigenständig messen.
| Frage | ICAAP | ILAAP |
|---|---|---|
| Steuerungsgegenstand | Verlusttragfähigkeit und Kapitalausstattung | Zahlungsfähigkeit und Refinanzierung |
| Interne Betrachtung | Risikodeckungspotenzial, wesentliche Risiken, Kapitalplanung | Liquiditätspuffer, Zahlungsströme, Überlebenshorizont |
| Regulatorische Anknüpfung | Art. 73 CRD; Eigenmittelquoten und SREP-Anforderungen | Art. 86 CRD; unter anderem LCR und NSFR |
| Typischer Stress | Kreditausfälle, Bewertungsverluste, sinkende Erträge | Einlagenabflüsse, höhere Sicherheitenanforderungen, versiegende Refinanzierung |
| Steuerungsfolge | Limits, Kapitalmaßnahmen, Geschäftsplanung | Finanzierungsplan, Sicherheitenmobilisierung, Liquiditätsnotfallplan |
Die normative Perspektive projiziert die regulatorische Kapitalausstattung und die relevanten Anforderungen über den Planungshorizont. Sie verbindet Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenmittel und risikogewichtete Positionen. Für den nationalen Leitfaden umfasst die Kapitalplanung grundsätzlich mindestens drei Jahre und wird mindestens jährlich fortgeschrieben. Basis- und adverse Szenarien müssen erkennen lassen, wann eine Anforderung oder ein internes Steuerungsziel unter Druck gerät.
Die ökonomische Perspektive untersucht die Substanz des Instituts unabhängig davon, wann Risiken in der Rechnungslegung sichtbar werden. Ökonomisch bewertete Risiken werden einem konsistent ermittelten Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Bewertungsannahmen, Risikohorizont und Aggregation müssen zueinander passen. Derselbe Vermögenswert darf nicht zugleich als ungekürzte Deckungsmasse und mit einer bereits abgezogenen Verlustkomponente mehrfach berücksichtigt werden.
Die Verbindung entsteht über nachvollziehbare Überleitungen. Ein Zinsanstieg kann sofort den wirtschaftlichen Wert eines Portfolios mindern, während sich seine Ergebniswirkung über mehrere Jahre verteilt. Eine Überleitung zeigt deshalb, welcher Teil bereits im Eigenkapital enthalten ist, welche künftigen Erträge betroffen sind und welche zusätzliche Risikomessung erforderlich bleibt.
Ein fiktives Institut beginnt mit 150 Mio. Euro hartem Kernkapital und 1.000 Mio. Euro risikogewichteten Aktiva. Die CET1-Quote beträgt 15 %. Im adversen Szenario fallen 20 Mio. Euro Ergebnisbelastung an, während die RWA auf 1.100 Mio. Euro steigen. Ohne weitere Veränderungen bleiben 130 Mio. Euro CET1; die Quote sinkt auf 11,82 %. Ein selbst gesetztes Steuerungsziel von 12 % würde um rund 2 Mio. Euro unterschritten.
Die 12 % sind eine Annahme dieses Beispiels, keine allgemeine Aufsichtsanforderung. Das Institut muss seine tatsächlichen Mindestanforderungen, P2R, Kapitalpuffer und P2G gesondert hinterlegen. In der ökonomischen Perspektive wären die betroffenen Positionen mit der dort festgelegten Bewertungs- und Risikomethodik zu untersuchen. Die 20 Mio. Euro werden nicht pauschal als ökonomischer Risikobetrag übernommen.
| Kennzahl | Ausgangslage | Adverses Szenario |
|---|---|---|
| CET1 | 150 | 130 |
| RWA | 1.000 | 1.100 |
| CET1-Quote | 15,00 % | 11,82 % |
| Kapital für internes 12-%-Ziel | 120 | 132 |
| Abstand zum internen Ziel | 30 | −2 |
Der überarbeitete ICAAP-Leitfaden trennt einen intern gewählten Managementpuffer von einer aufsichtlichen Anforderung. Seine Kalibrierung liegt beim Institut und kann beispielsweise Erwartungen von Investoren oder Unsicherheiten der Planung berücksichtigen. Er ist auch nicht einfach mit dem aktuell vorhandenen Abstand zur Mindestkapitalanforderung gleichzusetzen.
Die begleitende Einreichungsklarstellung verlangt keinen allgemeinen jährlichen Neuaufbau sämtlicher ICAAP- und ILAAP-Unterlagen nur für die Abgabe an die EZB. Maßgeblich sind eine gepflegte interne Dokumentation und die jeweils angeforderten Informationen. Für die P2G bleibt die aufsichtliche Erwartung eigenständig bestehen. Eine Unterschreitung ist frühzeitig zu adressieren und kann einen überarbeiteten Kapitalplan erforderlich machen.
Der SREP betrachtet Geschäftsmodell, Governance, Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Dabei nutzt die Aufsicht ICAAP und ILAAP neben weiteren Informationsquellen. Aus der Bewertung können quantitative Anforderungen und qualitative Maßnahmen entstehen. Ein interner Risikobetrag wird somit nicht automatisch eins zu eins zum SREP-Zuschlag.
Für direkt beaufsichtigte Banken nutzt die EZB im SREP-Zyklus 2026 eine überarbeitete P2R-Methodik; die daraus abgeleiteten Anforderungen werden zum 1. Januar 2027 wirksam. Sie ordnet Zuschläge einzelnen Risikotreibern zu und prüft Überschneidungen mit Säule 1. Das ist von nationalen Verfahren für weniger bedeutende Institute zu unterscheiden. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, ergibt sich aus der jeweiligen aufsichtlichen Entscheidung.
Ein zweckmäßiger Arbeitsbestand beginnt mit einem abgestimmten Risikoinventar. Dazu gehören die betroffenen Einheiten, Datenquellen, Methoden, Verantwortlichen und die Begründung der Wesentlichkeit. Kapitalplanung und Liquiditätsplanung benötigen dieselbe freigegebene Geschäftsentwicklung, auch wenn ihre Zeitraster und Stressannahmen voneinander abweichen.
Für jede wesentliche Gegenmaßnahme sollten Auslöser, Entscheidungsbefugnis, Umsetzungsvorlauf und erwartete Wirkung feststehen. Ein geplanter Portfolioverkauf braucht auch im Stress realistische Preise und Käuferannahmen. Eine Refinanzierungsmaßnahme darf nicht gleichzeitig von mehreren Einheiten mit derselben begrenzten Sicherheit unterlegt werden. Versionsstände und Freigaben machen solche Abhängigkeiten prüfbar.
T-NEX kann die fachlichen Abläufe, Datenüberleitungen und wiederkehrenden Berichte mit Ihrem Institut strukturieren. Der sinnvolle Einstieg ist ein konkreter Engpass, etwa die Zusammenführung freigegebener Planungsstände oder die Nachverfolgung von Maßnahmen. Fachmethoden und Risikoparameter bleiben Gegenstand der institutseigenen Verantwortung.
Nein. Eine Quote zeigt einen Ausschnitt zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der ICAAP erfasst zusätzlich wesentliche Risiken, zukünftige Entwicklungen, Stressszenarien und die Maßnahmen, mit denen das Institut seine Kapitalausstattung steuert.
Nein. Beide Kennzahlen sind wichtige regulatorische Bezugspunkte. Das Institut muss außerdem seine eigene Refinanzierungsstruktur, Konzentrationen, Sicherheiten und Zahlungsströme unter Stress beurteilen.
Sie ergänzen einander. Eine rein bilanzielle Planung kann wirtschaftliche Risiken zu spät zeigen; eine reine Barwertbetrachtung beantwortet nicht sämtliche Fragen zur künftigen Einhaltung regulatorischer Kapitalanforderungen.
Der EZB-Leitfaden richtet sich an bedeutende, direkt beaufsichtigte Institute. Deutsche LSIs orientieren sich an den einschlägigen nationalen Vorgaben, insbesondere am gemeinsamen Risikotragfähigkeitsleitfaden und den MaRisk.
P2R und P2G unterscheiden: Verbindlichkeit, CET1-Anteil, MDA und SREP-Zuschlag. Mit Rechenbeispiel sowie Änderungen für EZB-Banken und deutsche LSIs 2026.
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