Eigenmittelanforderungen · Stand 11.09.2026

CRR III, Output Floor und FRTB richtig planen

Die CRR III setzt wesentliche Teile der finalen Basel-III-Reformen in EU-Recht um. Große Teile gelten seit dem 1. Januar 2025. Der Output Floor wird stufenweise eingeführt; für das neue Marktrisikorahmenwerk FRTB gelten eigene Termine und Übergangsmaßnahmen. Für die Kapitalplanung müssen diese Entwicklungen getrennt berechnet und anschließend zusammengeführt werden.

T-NEX GmbHErstfassung: Aktualisiert: Redaktion
Im Arbeitsalltag

Was CRR III und Basel IV bedeuten

Für Risikocontrolling, Finanzplanung, Meldewesen und Verantwortliche für regulatorische Daten deutscher und europäischer CRR-Kreditinstitute.

CRR III ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Änderungen durch Verordnung (EU) 2024/1623 an der Kapitaladäquanzverordnung. Basel IV ist eine verbreitete Marktbezeichnung für die Finalisierung von Basel III. Ein eigenständiges europäisches Gesetz mit dem Namen Basel IV existiert daraus nicht. Maßgeblich sind die CRR, ihre Änderungsakte und die jeweils einschlägigen technischen Vorgaben.

Die Reform betrifft unter anderem Kreditrisiken, das CVA-Risiko, operationelle Risiken, Marktrisiken und den Output Floor. Der Parallelrechtsakt CRD VI ist eine Richtlinie und erfordert nationale Umsetzung. Ein Institut sollte deshalb unterscheiden, ob ein Arbeitspaket unmittelbar geltende CRR-Anforderungen, nationale Umsetzung oder eine aufsichtliche Vorgabe betrifft. Unterschiedliche Rechtsakte erzeugen unterschiedliche Umsetzungs- und Nachweispflichten.

Überblick

Wie der Output Floor funktioniert

Der Output Floor begrenzt, wie weit der für die Kapitalquoten verwendete Gesamtrisikobetrag durch interne Ansätze unter den standardisiert ermittelten Vergleichswert fallen kann. Vereinfacht gilt auf der einschlägigen Anwendungsebene: TREA = max(U-TREA; Faktor × S-TREA). U-TREA bezeichnet den ungefloorten Gesamtrisikobetrag; S-TREA ist der nach den vorgesehenen Standardansätzen ermittelte Vergleichsbetrag.

Der Endfaktor beträgt 72,5 %. Er ist keine Eigenkapitalquote und wird nicht als pauschales Risikogewicht auf jeden einzelnen Kredit angewendet. Berechnet wird ein Gesamtvergleich. Ein Institut braucht deshalb auch bei genehmigten internen Modellen verlässliche Daten für die Standardansätze. Ob der Floor tatsächlich bindet, hängt vom Verhältnis der beiden Gesamtbeträge ab.

Bei einem Institut, das für die relevanten Berechnungen ausschließlich Standardansätze verwendet und bei dem U-TREA und S-TREA übereinstimmen, erhöht der Floor allein den Nenner nicht. Andere CRR-III-Änderungen können dessen Kapitalbedarf trotzdem verändern. Die Betroffenheit lässt sich daher nicht allein aus dem Stichwort Output Floor ableiten.

Überblick

Welche Faktoren in welchem Jahr gelten

Art. 465 CRR enthält die stufenweise Einführung. Für 2026 beträgt der Faktor 55 %, für 2027 60 %. Der Endwert von 72,5 % wird 2030 erreicht. Bestimmte weitere Übergangsbehandlungen betreffen einzelne Positionen und können länger laufen. Sie verschieben nicht pauschal den gesamten Output Floor auf 2033.

Für eine belastbare Planung werden Übergangsoptionen mit ihrer Rechtsgrundlage, ihren Voraussetzungen und ihrem Enddatum dokumentiert. Die Vergleichsrechnung muss denselben Stichtag und dieselbe Anwendungsebene verwenden. Unterschiedliche Konsolidierungskreise oder veraltete Standardansatzdaten können sonst einen scheinbaren Kapitaleffekt erzeugen.

JahrOutput-Floor-FaktorPlanungsbezug
202550 %Beginn der stufenweisen Anwendung
202655 %Aktueller Faktor im Beitragsstand
202760 %Nächste Stufe der Kapitalplanung
202865 %Weitere Annäherung an den Endwert
202970 %Letzte reguläre Zwischenstufe
Ab 203072,5 %Endfaktor nach Art. 92 CRR
Überblick

Eine Beispielrechnung in Euro

Ein fiktives Institut hat einen U-TREA von 600 Mio. Euro und einen S-TREA von 1.000 Mio. Euro. 2026 beträgt der Floor 550 Mio. Euro und liegt damit unter dem U-TREA. Der verwendete TREA bleibt bei 600 Mio. Euro. Bei unveränderten Ausgangsdaten würde 2030 der Floor von 725 Mio. Euro binden.

Allein die Säule-1-Gesamtkapitalanforderung von 8 % steigt im Beispiel damit von 48 auf 58 Mio. Euro. Bei konstant 100 Mio. Euro Gesamtkapital sinkt die Gesamtkapitalquote von 16,67 % auf 13,79 %. Die Berechnung isoliert den Floor. Portfolioveränderungen, weitere Übergangsvorschriften, P2R und Kapitalpuffer sind nicht eingerechnet.

Ein höherer RWA-Nenner bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jeder Bestandteil des bisherigen Kapitalstapels unverändert hochgerechnet werden darf. Für nationale P2R-Anforderungen enthält § 6c Abs. 2a und 2b KWG besondere Vorgaben beim Eintritt der Floor-Bindung und zur Vermeidung von Doppelberücksichtigungen. Die konkrete aufsichtliche Überprüfung gehört in die Anforderungsplanung.

Eigene vereinfachte Beispielrechnung; Beträge in Mio. Euro.
Kennzahl20262030 bei konstantem Portfolio
U-TREA600600
S-TREA1.0001.000
Faktor × S-TREA550725
Maßgeblicher TREA600725
8 % Säule-1-Gesamtkapital4858
Quote bei 100 Mio. Euro Gesamtkapital16,67 %13,79 %
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FRTB: Anwendung 2027 und gezielte Entlastungen

FRTB überarbeitet die Eigenmittelberechnung für Marktrisiken, einschließlich Standardansatz, interner Modelle und Handelsbuchabgrenzung. Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1496 verschiebt die eigenmittelrelevante Anwendung auf den 1. Januar 2027. Meldepflichten und Vorbereitungsarbeiten sind davon gesondert zu betrachten.

Am 4. Juni 2026 nahm die Kommission den delegierten Rechtsakt C(2026) 3647 an. Er sieht für 2027 bis Ende 2029 gezielte operative Erleichterungen und Multiplikatoren vor. Die Kommissionsübersicht weist ihn im geprüften Stand als angenommen, aber noch nicht in Kraft aus. Eine pauschale Aussage, sämtliche FRTB-Pflichten seien bis 2030 verschoben, beschreibt diesen Ansatz nicht zutreffend.

Die Bundesbank erläutert zusätzlich den EBA-No-action-Letter vom 3. August 2026 zur Handelsbuchabgrenzung in der ab 2027 beginnenden Übergangszeit. Ein solcher aufsichtlicher Ansatz ist vom Inkrafttreten einer Verordnung zu unterscheiden. In der Umsetzung benötigen Berechnungsverfahren, Handelsbuchgrenze, Meldung und Offenlegung daher jeweils einen eigenen Versions- und Rechtsstand.

Überblick

Welche Daten und Kontrollen jetzt gebraucht werden

Die erste Aufgabe ist eine Bestandsaufnahme der verwendeten Ansätze und der betroffenen Portfolios. Anschließend wird für beide Berechnungsstrecken festgelegt, welche Daten führend sind und wie Identifikatoren, Sicherheiten, Bewertungen und Klassifizierungen zusammengeführt werden. Änderungen an Berechnungsparametern benötigen ein Gültigkeitsdatum und eine nachvollziehbare Freigabe.

Ein sinnvoller Vergleich trennt Mengeneffekte, Änderungen der Risikogewichte, Modelländerungen und Übergangseffekte. So lässt sich erklären, weshalb sich der Nenner einer Kapitalquote verändert hat. Ein globaler Alt-neu-Vergleich ohne diese Überleitung erschwert die fachliche Abnahme.

Für Institute mit Handelsaktivitäten kommt die Abstimmung zwischen Handelsbuchzuordnung, Risikoberechnung und regulatorischen Berichten hinzu. Tests sollten bekannte Portfolios mit nachvollziehbaren erwarteten Ergebnissen verwenden. Ein technisch erfolgreicher Lauf reicht nicht, wenn dieselbe Position fachlich unterschiedlich eingeordnet wird.

Überblick

CRR III in die laufende Banksteuerung überführen

Die Ergebnisse gehören in die normative Kapitalplanung des ICAAP und in die Steuerung der Geschäftsbereiche. Managementberichte sollten zeigen, ob der Floor bereits bindet, wann er im Plan erstmals bindet und welche Portfolios oder Annahmen den Effekt treiben. Die Wirkung möglicher Maßnahmen ist mit ihren Kosten, Vorlaufzeiten und Nebenwirkungen zu bewerten.

T-NEX kann bei Datenüberleitungen, Projektsteuerung und wiederkehrenden Berichten unterstützen. Ein möglicher Einstieg ist eine nachvollziehbare Auswertung aus den bereits verantworteten Berechnungsstrecken des Instituts. Schnittstellen, Kontrollen und Freigaben werden dabei an den vorhandenen Fachsystemen und Verantwortlichkeiten ausgerichtet.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Gilt CRR III erst ab 2027?

Nein. Große Teile gelten seit dem 1. Januar 2025. Der Output Floor wird seitdem stufenweise eingeführt. Das neue eigenmittelrelevante FRTB-Marktrisikorahmenwerk hat einen eigenen Anwendungstermin und gesonderte Übergangsmaßnahmen.

Was bedeuten 72,5 % beim Output Floor?

Der Wert ist der Endfaktor für den Vergleich mit dem standardisiert ermittelten Gesamtrisikobetrag. Er ist weder die geforderte Eigenkapitalquote noch ein pauschales Risikogewicht für jeden Kredit.

Müssen Standardansatzbanken wegen des Floors mehr Kapital halten?

Der Floor allein erzeugt keinen zusätzlichen Nenner, wenn U-TREA und S-TREA übereinstimmen. Andere Änderungen der CRR III können den Kapitalbedarf dennoch beeinflussen.

Wurde FRTB vollständig auf 2030 verschoben?

So lässt sich der geprüfte Stand nicht beschreiben. Der Anwendungstermin ist der 1. Januar 2027. Der im Juni 2026 angenommene Kommissionsrechtsakt sieht gezielte Entlastungen für 2027 bis 2029 vor; sein Inkrafttreten und ergänzende Aufsichtsvorgaben sind gesondert zu beachten.

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