ICAAP und ILAAP
ICAAP und ILAAP für deutsche Banken: normative und ökonomische Perspektive, Rechenbeispiel, SREP und die EZB-Klarstellungen vom Juli 2026.
Solvency II verbindet quantitative Kapitalanforderungen mit Governance und Berichterstattung. Der Überblick erklärt SCR und MCR sowie die Verbindung des ORSA zur Unternehmenssteuerung.
Solvency II ist das risikobasierte EU-Aufsichtsregime für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. In Deutschland bildet das VAG den wesentlichen nationalen Rahmen. Die konkrete Anwendung hängt vom Unternehmen und den gesetzlichen Ausnahmen ab. Ein bankaufsichtliches MaRisk- oder ICAAP-Konzept wird deshalb nicht einfach auf einen Versicherer übertragen.
Die Säulen betrachten denselben Versicherer aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Kapitalberechnungen müssen mit dem Risikoprofil und den veröffentlichten Informationen vereinbar sein.
| Säule | Gegenstand | Typische Arbeitsergebnisse |
|---|---|---|
| 1: Quantitative Anforderungen | Bewertung, Eigenmittel und Kapitalanforderungen | Solvabilitätsübersicht, SCR, MCR |
| 2: Governance und Risiko | Organisation, Kontrollen und eigene Risikobeurteilung | Richtlinien, Kontrollnachweise, ORSA |
| 3: Berichte und Offenlegung | Informationen für Aufsicht und Öffentlichkeit | Aufsichtsmeldungen und SFCR |
Die Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) ist auf die quantifizierbaren Risiken ausgerichtet und mit einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über ein Jahr kalibriert. Sie muss mit anrechnungsfähigen Eigenmitteln bedeckt sein. Die Mindestkapitalanforderung (MCR) beschreibt eine niedrigere Interventionsschwelle, unterhalb derer die Fortführung ein unannehmbares Risiko für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte bedeutet. Für sie gelten Anforderungen an anrechnungsfähige Basiseigenmittel. SCR- und MCR-Bedeckung sind daher getrennte Größen.
Das ORSA umfasst den eigenen Solvabilitätsbedarf, die fortlaufende Erfüllbarkeit der Kapital- und Rückstellungsanforderungen sowie wesentliche Abweichungen des Risikoprofils von den Berechnungsannahmen. Es ist mit der Geschäftsstrategie zu verbinden und bei wesentlichen Risikoveränderungen unverzüglich erneut vorzunehmen. § 27 VAG verlangt die Information der Aufsicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss. Für die interne Arbeit müssen Datenstand, Szenarien, Managemententscheidungen und Folgemaßnahmen nachvollziehbar bleiben.
Beide Verfahren verbinden eine eigene Risikobeurteilung mit Planung und Entscheidungen der Leitung. Ihre Rechtsgrundlagen und Aufsichtssysteme unterscheiden sich. Insbesondere setzt das ORSA selbst keine zusätzliche gesetzliche Kapitalanforderung fest. Auch ICAAP ist eine interne Beurteilung; eine aufsichtliche Kapitalentscheidung entsteht im SREP.
| Frage | ORSA | ICAAP |
|---|---|---|
| Anwendungsfeld | Versicherer im Solvency-II-Rahmen | Banken im anwendbaren Aufsichtsrahmen |
| Fokus | Gesamtsolvabilitätsbedarf, fortlaufende Anforderungen und Modellannahmen | Interne Kapitalangemessenheit und Risikodeckung |
| Verbindung zur Strategie | Versicherungs- und Risikostrategie, künftiges Geschäft | Geschäftsstrategie, Kapital- und Risikoplanung |
| Aufsichtliche Einordnung | Teil des Governance- und Risikomanagements | Grundlage für die aufsichtliche Beurteilung im SREP |
| Zusätzlicher Kapitalbedarf | Keine automatisch durch ORSA festgesetzte Kapitalanforderung | Kein automatischer P2R-Betrag aus einer ICAAP-Zahl |
Der SFCR ist der öffentliche Solvabilitäts- und Finanzbericht. Er unterscheidet sich vom an die Aufsicht gerichteten Meldewesen und von internen Steuerungsberichten. Eine gemeinsame Datenbasis braucht dennoch adressatengerechte Freigaben und getrennte Veröffentlichungsrechte. Für jede Zahl sollte klar sein, aus welchem Stand sie stammt und wer eine Abweichung zu anderen Berichten erklärt.
EIOPA ordnet die durch Richtlinie (EU) 2025/2 geänderten Regeln dem Anwendungsbeginn 30. Januar 2027 zu. Im Änderungsregister gehören künftiger Rechtsstand und heutige Anforderungen in getrennte Einträge. Sinnvolle Vorbereitungsschritte sind die Prüfung des Anwendungsbereichs, betroffener Daten und Berichtsinhalte sowie des Anpassungsbedarfs in Richtlinien und Freigaben. Die bestehende Steuerungsarbeit läuft währenddessen weiter.
Sie ist eine wichtige Kennzahl. Zusätzlich sind unter anderem MCR-Bedeckung, Qualität der Eigenmittel, Governance, Risikomanagement und Berichte zu betrachten.
Die Ansätze haben Gemeinsamkeiten in der eigenen Risikobeurteilung. Rechtsgrundlagen, Fragestellungen und aufsichtliche Konsequenzen unterscheiden sich. Ein vorhandenes Bankkonzept muss fachlich neu eingeordnet werden.
ORSA ist eine interne und aufsichtliche Beurteilung. Der öffentliche SFCR ist ein anderes Berichtsinstrument.
ICAAP und ILAAP für deutsche Banken: normative und ökonomische Perspektive, Rechenbeispiel, SREP und die EZB-Klarstellungen vom Juli 2026.
Für Bankdaten gibt es keine einheitliche Aufbewahrungsdauer. Ein Löschkonzept verbindet Dokumentart, Rechtsgrundlage, Fristbeginn und begründete Ausnahmen mit dem tatsächlichen Datenbestand.
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