IReF und Meldewesen
IReF für Banken: geplanter Pilot ab Q2 2030, erste offizielle Meldung ab Q2 2031. Abgrenzung zu BIRD, AnaCredit und Aufsichtsmeldungen sowie Datenvorbereitung.
COREP beschreibt insbesondere aufsichtsrechtliche Risiken und Eigenmittel. FINREP liefert standardisierte Finanzinformationen. Für verlässliche Meldungen müssen Abgrenzungen, Quellen und Überleitungen zusammenpassen.
COREP steht für Common Reporting, FINREP für Financial Reporting. Beide gehören zum aufsichtlichen Meldewesen. Eine FINREP-Zahl ist deshalb nicht einfach eine frei gestaltete Managementkennzahl. Umgekehrt bildet eine COREP-Risikoposition nicht automatisch den Buchwert derselben Position ab. Der Vergleich muss Definition, Bewertungsgrundlage und Konsolidierungsebene berücksichtigen.
Die konkrete Meldepflicht ergibt sich aus dem einschlägigen Recht und dem Institutsprofil. Die Tabelle ordnet typische Inhalte ein; sie ist kein vollständiger Meldebogenkatalog.
| Merkmal | COREP | FINREP |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen und weitere aufsichtliche Risikoinformationen | Finanzlage, Ergebnis und ergänzende Finanzinformationen |
| Typische Inhalte | Kapital, Kreditrisiko, Großkredite, Verschuldung und Liquidität je Meldebereich | Bilanz, Ergebnis, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Kreditqualitätsangaben |
| Fachliche Daten | Risikopositionen, Sicherheiten, regulatorische Zuordnungen | Rechnungswesen und unterstützende Bestandsdaten |
| Abgrenzung | Aufsichtsrechtlicher Konsolidierungskreis und CRR-Definitionen | Vorgeschriebener Rechnungslegungsrahmen und Meldeumfang |
| Gemeinsame Aufgabe | Abstimmung zur Finanzsicht erklären | Abstimmung zur Risikosicht erklären |
Rechtsträger, Aufsicht, Rechnungslegungsstandard und Einzel- oder Gruppenebene bestimmen den Umfang. FINREP ist nicht allein auf IFRS-Konzernabschlüsse zu reduzieren; der europäische Rahmen kennt auch nationale Rechnungslegungsstandards und ergänzende EZB-Anforderungen. Größenklassen und Schwellen können den Umfang verändern. Eine unveränderte Übernahme der Meldepflichten eines anderen Instituts ist deshalb kein belastbarer Start.
Das Meldekalendarium unterscheidet den Datenstichtag von der Einreichungsfrist. Zusätzlich gehört die für diesen Stichtag anwendbare Template-, Datenmodell- und Validierungsversion dazu. Die ITS sehen unterschiedliche monatliche, quartalsweise, halbjährliche und jährliche Umfänge vor. Ein neu veröffentlichtes technisches Paket ist nicht automatisch für jede nächste Meldung anzuwenden. Korrekturen benötigen einen eigenen Freigabe- und Einreichungsweg.
Technische Umsetzung und fachliche Definition müssen verbunden bleiben. Die ITS bestimmen die zu meldenden Datenpunkte; die EBA stellt dazu technische Lösungen bereit. Eine visuell nachgebaute Tabelle ist noch kein vollständiges elektronisches Meldepaket. Zuständige Stelle, Dateiformat, technische Prüfung und Eingangsbestätigung gehören deshalb in den Einreichungsprozess.
Arbeitsbeispiel: Ein Kredit erscheint in der Finanzsicht mit seinem Buchwert. Für die Risikosicht können zusätzliche Klassifizierungen, Kreditrisikominderungen oder andere regulatorische Behandlungsschritte nötig sein. Das Team dokumentiert deshalb Ausgangsbetrag, Anpassungen, Regelbezug und Zielposition. Die Differenz kann fachlich korrekt sein. Erst die fehlende Erklärung macht sie zu einer ungeklärten Abweichung.
Sinnvoll sind Kontrollen auf Vollständigkeit, zulässige Werte, Beziehungen und Abstimmung zwischen Meldebereichen. Technische Validierungsfehler und fachliche Abweichungen erhalten getrennte Ursachen und Verantwortliche. Die Freigabe bezieht sich auf einen eingefrorenen Stand einschließlich verwendeter Regeln. Ein Dashboard kann diese Arbeit unterstützen; es ersetzt weder die Berechnung noch das vorgeschriebene Einreichungsformat.
FINREP verwendet Rechnungslegungsinformationen in vorgegebenen aufsichtlichen Strukturen. Umfang, Gliederung und einzelne Definitionen müssen gesondert geprüft werden.
Nicht durchgehend. Unterschiedliche Definitionen, Bewertungs- und Konsolidierungsregeln können Unterschiede erklären. Die Überleitung muss nachvollziehbar sein.
Sie bestätigt nur die jeweils geprüften Regeln. Vollständigkeit des Meldeumfangs, richtige fachliche Zuordnung und nachvollziehbare Überleitungen müssen zusätzlich geprüft werden.
IReF für Banken: geplanter Pilot ab Q2 2030, erste offizielle Meldung ab Q2 2031. Abgrenzung zu BIRD, AnaCredit und Aufsichtsmeldungen sowie Datenvorbereitung.
CRR III seit 2025: Output Floor von 55 % im Jahr 2026 bis 72,5 % ab 2030. Mit Rechenbeispiel und Einordnung der FRTB-Übergangsmaßnahmen 2027–2029.
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