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COREP und FINREP: Unterschiede und gemeinsame Datenbasis

COREP beschreibt insbesondere aufsichtsrechtliche Risiken und Eigenmittel. FINREP liefert standardisierte Finanzinformationen. Für verlässliche Meldungen müssen Abgrenzungen, Quellen und Überleitungen zusammenpassen.

T-NEX GmbHErstfassung: Aktualisiert: Redaktion
Im Arbeitsalltag

Die Zwecke auseinanderhalten

COREP steht für Common Reporting, FINREP für Financial Reporting. Beide gehören zum aufsichtlichen Meldewesen. Eine FINREP-Zahl ist deshalb nicht einfach eine frei gestaltete Managementkennzahl. Umgekehrt bildet eine COREP-Risikoposition nicht automatisch den Buchwert derselben Position ab. Der Vergleich muss Definition, Bewertungsgrundlage und Konsolidierungsebene berücksichtigen.

Überblick

Was wird jeweils berichtet?

Die konkrete Meldepflicht ergibt sich aus dem einschlägigen Recht und dem Institutsprofil. Die Tabelle ordnet typische Inhalte ein; sie ist kein vollständiger Meldebogenkatalog.

MerkmalCOREPFINREP
SchwerpunktEigenmittel, Eigenmittelanforderungen und weitere aufsichtliche RisikoinformationenFinanzlage, Ergebnis und ergänzende Finanzinformationen
Typische InhalteKapital, Kreditrisiko, Großkredite, Verschuldung und Liquidität je MeldebereichBilanz, Ergebnis, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Kreditqualitätsangaben
Fachliche DatenRisikopositionen, Sicherheiten, regulatorische ZuordnungenRechnungswesen und unterstützende Bestandsdaten
AbgrenzungAufsichtsrechtlicher Konsolidierungskreis und CRR-DefinitionenVorgeschriebener Rechnungslegungsrahmen und Meldeumfang
Gemeinsame AufgabeAbstimmung zur Finanzsicht erklärenAbstimmung zur Risikosicht erklären
Überblick

Wer meldet, wird vor dem Template entschieden

Rechtsträger, Aufsicht, Rechnungslegungsstandard und Einzel- oder Gruppenebene bestimmen den Umfang. FINREP ist nicht allein auf IFRS-Konzernabschlüsse zu reduzieren; der europäische Rahmen kennt auch nationale Rechnungslegungsstandards und ergänzende EZB-Anforderungen. Größenklassen und Schwellen können den Umfang verändern. Eine unveränderte Übernahme der Meldepflichten eines anderen Instituts ist deshalb kein belastbarer Start.

Überblick

Stichtag, Einreichung und Version getrennt führen

Das Meldekalendarium unterscheidet den Datenstichtag von der Einreichungsfrist. Zusätzlich gehört die für diesen Stichtag anwendbare Template-, Datenmodell- und Validierungsversion dazu. Die ITS sehen unterschiedliche monatliche, quartalsweise, halbjährliche und jährliche Umfänge vor. Ein neu veröffentlichtes technisches Paket ist nicht automatisch für jede nächste Meldung anzuwenden. Korrekturen benötigen einen eigenen Freigabe- und Einreichungsweg.

Technische Umsetzung und fachliche Definition müssen verbunden bleiben. Die ITS bestimmen die zu meldenden Datenpunkte; die EBA stellt dazu technische Lösungen bereit. Eine visuell nachgebaute Tabelle ist noch kein vollständiges elektronisches Meldepaket. Zuständige Stelle, Dateiformat, technische Prüfung und Eingangsbestätigung gehören deshalb in den Einreichungsprozess.

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Eine Überleitung am einzelnen Sachverhalt erklären

Arbeitsbeispiel: Ein Kredit erscheint in der Finanzsicht mit seinem Buchwert. Für die Risikosicht können zusätzliche Klassifizierungen, Kreditrisikominderungen oder andere regulatorische Behandlungsschritte nötig sein. Das Team dokumentiert deshalb Ausgangsbetrag, Anpassungen, Regelbezug und Zielposition. Die Differenz kann fachlich korrekt sein. Erst die fehlende Erklärung macht sie zu einer ungeklärten Abweichung.

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Datenqualität vor dem Meldeversand prüfen

Sinnvoll sind Kontrollen auf Vollständigkeit, zulässige Werte, Beziehungen und Abstimmung zwischen Meldebereichen. Technische Validierungsfehler und fachliche Abweichungen erhalten getrennte Ursachen und Verantwortliche. Die Freigabe bezieht sich auf einen eingefrorenen Stand einschließlich verwendeter Regeln. Ein Dashboard kann diese Arbeit unterstützen; es ersetzt weder die Berechnung noch das vorgeschriebene Einreichungsformat.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Ist FINREP dasselbe wie der Jahresabschluss?

FINREP verwendet Rechnungslegungsinformationen in vorgegebenen aufsichtlichen Strukturen. Umfang, Gliederung und einzelne Definitionen müssen gesondert geprüft werden.

Müssen COREP und FINREP dieselben Beträge zeigen?

Nicht durchgehend. Unterschiedliche Definitionen, Bewertungs- und Konsolidierungsregeln können Unterschiede erklären. Die Überleitung muss nachvollziehbar sein.

Reicht eine bestandene technische Validierung zur Freigabe?

Sie bestätigt nur die jeweils geprüften Regeln. Vollständigkeit des Meldeumfangs, richtige fachliche Zuordnung und nachvollziehbare Überleitungen müssen zusätzlich geprüft werden.

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