# Bankunterlagen: Fristen- und Löschentscheidung

Version: 11.09.2026

## Dokumentklasse bestimmen

Rechtsträger: [eintragen]  
Dokument- / Datenklasse: [eintragen]  
Inhalt und Zweck: [eintragen]  
Führendes System und weitere Kopien: [eintragen]  
Fachlich verantwortlich: [eintragen]

## Regeln zuordnen

| Rechtsgrundlage / Fundstelle | Dokumentbezug | Dauer | Auslöser des Fristbeginns | Übergangsregel | Entscheidung |
|---|---|---|---|---|---|
| [eintragen] | [eintragen] | [eintragen] | [eintragen] | [eintragen] | [eintragen] |

Prüfpunkte für deutsche Bankunterlagen:

- HGB § 257: Handelsbücher und Abschlüsse zehn Jahre; Handelsbriefe sechs Jahre. Für Buchungsbelege der in Absatz 4 Satz 2 genannten Institute gilt zehn Jahre, nicht pauschal die allgemeine Achtjahresfrist.
- AO § 147: steuerliche Unterlagen und noch offene Festsetzungsfristen gesondert betrachten.
- GwG § 8: grundsätzlich fünf Jahre, längere gesetzliche Pflichten berücksichtigen; gesetzliche Vernichtungsgrenze und konkreten Fristbeginn prüfen.
- Sonstige Daten: Erforderlichkeit für Zweck und Rechtsgrundlage beurteilen. Der Speicherort allein begründet keine Frist.

## Frist berechnen

Auslösendes Ereignis: [Beschreibung und Datum]  
Gesetzlicher Fristbeginn: [Datum / Jahresende]  
Reguläres Fristende: [Datum]  
Frühester Löschzeitpunkt: [Datum, vor Prüfung weiterer Pflichten und Sperren]

## Ausnahmen und Konflikte entscheiden

| Anlass / Sperre | Konkrete Rechtsgrundlage | Betroffene Unterlagen | Entscheidung | Verantwortlich | Wiedervorlage |
|---|---|---|---|---|---|
| [eintragen] | [eintragen] | [eintragen] | [eintragen] | [eintragen] | [Datum] |

Mehrere Pflichten werden inhaltlich aufgelöst. Bei gesetzlichen Höchstfristen nicht lediglich das rechnerisch längste Datum übernehmen. Aufbewahrung bedeutet keine beliebige Weiterverwendung. Artikel 18 DSGVO nur bei seinen eigenen Voraussetzungen anwenden.

## Umsetzung nachweisen

- Zulässige Archivzugriffe und Nutzungszwecke: [eintragen]
- Löschverfahren je System und Kopie: [eintragen]
- Sicherungen und erneute Löschung nach Wiederherstellung: [eintragen]
- Umgang mit laufendem Auskunfts- oder Löschersuchen: [eintragen]
- Ausführung: [Datum / Umfang / Ergebnis / Ausnahmen]
- Prüfung und Freigabe: [Person / Datum]

## Quellen

- [HGB § 257](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__257.html)
- [AO § 147](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html)
- [GwG § 8](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__8.html)
- [DSGVO, Artikel 5, 17 und 18](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj)
